Gesundheitsschutz rechtfertigt kurze Untersuchungsintervalle nach TrinkwV

VG Regensburg: „Mögliches Ermessen auf Null reduziert“

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Ein Anspruch, dass bei den Untersuchungsintervallen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die Höchstfrist angewandt wird, besteht nicht. Der Gesundheitsschutz rechtfertige es der Behörde, einen jährlichen Untersuchungszeitraum anzuordnen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg hervor (Az.: 5 ...

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