Gewässer-Unterhaltungspflicht kann nur von Wasserbehörde erzwungen werden

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Die Pflicht zur Gewässerunterhaltung ist öffentlich-rechtlicher Natur und gegenüber der Allgemeinheit zu erfüllen. Sie kann allein von der Wasserbehörde im Verwaltungsweg erzwungen werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor (Az.: 2 U 53/10 vom 08.11.2011), mit dem die Berufung ...

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