Ein Antrag für das Befahren eines Flusses mit einem E-Motor betriebenem Ruderboot kann aus wasserrechtlichen Gründen verwehrt werden. So entschied das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein in einem aktuellen Fall (Az.: 4 LB 26/16 vom 28.09.2017). Der Kläger beantragte im Jahr 2013 erfolglos die Zulassung für ...
Gewässerschutz: Ruderboot mit Motor bleibt ohne Zulassung
OVG Schleswig-Holstein
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