Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt hat am 13. April 2021 die Abweisung einer Klage durch das Verwaltungsgericht (VG) Halle zu Kosten der Gewässerunterhaltung aus dem Jahr 2019 bestätigt und einen Antrag auf Berufung abgelehnt. Seinem unanfechtbaren Beschluss (Aktenzeichen: 2 L 89/19) stellte ...
Gewässerunterhaltung: Abweisung einer Klage durch VG Halle ist laut OVG richtig
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