Die Gewässerunterhaltung kann nicht allein auf einen Grundstückseigentümer verlagert werden. Dienen Ufermauern sowohl wasserwirtschaftlichen Zwecken als auch Interessen des Anlageneigentümers, dürfen nicht ausschließlich die Eigentümer zu ihrer Sanierung finanziell herangezogen werden, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen.
Der vollständige Bericht erscheint in Ausgabe 01/02/2012 von EUWID Wasser und Abwasser. Die wöchentlich erscheinende Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.
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