Die Gewässerunterhaltung kann nicht allein auf einen Grundstückseigentümer verlagert werden. Dienen Ufermauern sowohl wasserwirtschaftlichen Zwecken als auch Interessen des Anlageneigentümers, dürfen nicht ausschließlich die Eigentümer zu ihrer Sanierung finanziell herangezogen werden, heißt es in einem Urteil ...
Gewässerunterhaltung nicht auf Grundstückseigentümer zu verlagern
Urteil des VG Aachen zu Sanierungskosten für Ufermauer
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