Das OVG Sachsen-Anhalt hat im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens die Verordnung über die Durchführung der Schifffahrt auf den Gewässern und in den Häfen des Landes Sachsen-Anhalt (Landesschifffahrts- und Hafenverordnung - LSchiffHVO) für mit höherrangigem Recht vereinbar erklärt und damit den Antrag eines Unternehmens abgelehnt, das die Aufsuchung von Bernstein im Goitzschesee betreibt, dieses vermarktet und einer wissenschaftlichen oder touristisch-wirtschaftlichen Nutzung zuführt....
Goitzschesee: Genehmigung zur Förderung von Bernstein nötig
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels