Das OVG Sachsen-Anhalt hat im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens die Verordnung über die Durchführung der Schifffahrt auf den Gewässern und in den Häfen des Landes Sachsen-Anhalt (Landesschifffahrts- und Hafenverordnung - LSchiffHVO) für mit höherrangigem Recht vereinbar erklärt und damit den Antrag eines Unternehmens abgelehnt, das die Aufsuchung von Bernstein im Goitzschesee betreibt, dieses vermarktet und einer wissenschaftlichen oder touristisch-wirtschaftlichen Nutzung zuführt....
Goitzschesee: Genehmigung zur Förderung von Bernstein nötig
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