Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen Antrag auf Zulassung zur Berufung in einer Rechtssache abgelehnt, bei der es um die Verlegung oder Beseitigung eines verrohrten Grabens bzw. die Beseitigung eines Mischwasserkanals ging. Dabei gab es einen Kläger, einen Grundstückseigentümer, und zwei Beklagte, eine Gemeinde und ein gemeinsames Kommunalunternehmen, ergibt sich aus den Ausführungen des VGH zum Tatbestand....
Graben und Mischwasserkanal auf einem Grundstück müssen nicht beseitigt werden
VGH lehnt Berufungsantrag des Eigentümers ab
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