Grundbucheintrag ausschlaggebend dafür, wer Schuldner von Wassergebühren ist

VG Augsburg weist Klage eines ehemaligen Grundstückseigentümers ab

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Der Eigentümer eines verkauften Grundstücks bleibt Schuldner der Benutzungsgebühren, die bis zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs durch Eintragung im Grundbuch entstanden sind. Mit dieser Aussage begründet das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg in seinem Urteil vom 21. April 2020 (Au 8 K 19.1142) die Abweisung der ...

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