Eine Grundstückseigentümerin muss die Kosten für die Sanierung eines Kanals nicht übernehmen, wenn die Verrohrung Teil des Gewässers ist. So entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: OVG 12 S 55.18 vom 12.12.2018) und hob damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) ...
Grundstückseigentümerin muss doch keine Kosten für Sanierung übernehmen
OVG Berlin-Brandenburg hat Beschluss des VG Frankfurt (Oder) aufgehoben
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