Grundstückspächter muss nicht alle Kosten der Abwasserbeseitigung tragen

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz zu Abwassergebühren und -beiträgen

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Der Pächter eines Campingplatzes kann nicht zur Zahlung von sämtlichen Abwasserbeseitigungsgebühren und wiederkehrenden Abwasserbeseitigungsbeiträgen herangezogen werden. Dies geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor, das sich mit dem Rechtsstreit zwischen einem ...

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