Die Übertragung von Grundstücken einer Gemeinde an den Wasserzweckverband kann in der Satzung geregelt werden. Einer notariellen Beurkundung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bedarf es dazu nicht, heißt es in einem unanfechtbaren Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (3 S 2097/13 vom ...
Grundstücksübertragung an Zweckverband bedarf keiner notariellen Beurkundung
OVG Mannheim: Verbandssatzung ist kein Vertrag, sondern Rechtsnorm
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