Die Veränderung des Hausanschlusses ist nicht deshalb von dem Anschlussnehmer veranlasst worden, weil er sein Grundstück teilt und einen Teil veräußert. Deshalb muss der Anschlussnehmer, wenn der Käufer beabsichtigt, das Grundstück zu bebauen und dies eine Verlegung der Anschlussleitung erfordert, nicht die ...
Grundstücksverkäufer muss nicht Kosten für Anschluss tragen
OLG FfM: Eigentümer hat Veränderung des Anschlusses nicht verursacht
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -