Grundstücksverkäufer muss nicht Kosten für Anschluss tragen

OLG FfM: Eigentümer hat Veränderung des Anschlusses nicht verursacht

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Die Veränderung des Hausanschlusses ist nicht deshalb von dem Anschlussnehmer veranlasst worden, weil er sein Grundstück teilt und einen Teil veräußert. Deshalb muss der Anschlussnehmer, wenn der Käufer beabsichtigt, das Grundstück zu bebauen und dies eine Verlegung der Anschlussleitung erfordert, nicht die ...

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