Ein Anlagenbetreiber kann nur dann als Verursacher einer Grundwasserverunreinigung herangezogen werden, wenn seine Verantwortlichkeit objektiv feststeht. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil getroffen, das sich mit einer Klage gegen eine angeordnete Detailuntersuchung zur ...
Grundwasserverunreinigung muss mit Gewissheit nachgewiesen werden
Verantwortlichkeit als Verursacher nur bei objektiv feststehendem Nachweis
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