Harzwasserwerke gewinnen Rechtsstreit um durch Landkreis reduziertes Wasserrecht

Wassermenge laut Beklagtem nicht ausreichend ausgeschöpft

Die Harzwasserwerke haben einen Rechtsstreit gewonnen, in dem es um ihre Klage gegen den teilweisen Widerruf einer wasserhaushaltsrechtlichen Bewilligung des Landkreises Diepholz zur Förderung von Grundwasser für ein Wasserwerk ging. Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover entschied am 17. Januar 2023, dass ein Landkreis einem Trinkwasserversorger nicht die Wassermenge kürzen kann, auch wenn eine langfristige Bindung besteht, berichten die Harzwasserwerke in einer Mitteilung.

Der Landkreis habe das Wasserrecht gekürzt, weil die Harzwasserwerke aus seiner Sicht die bewilligte Wassermenge in den vergangenen Jahren nicht ausreichend ausgeschöpft hatten. Zudem habe der Kreis sich darauf berufen, angesichts von Klimawandel und Rückgang des Grundwasserspiegels insgesamt strenger prüfen zu wollen, wie er Grundwasserrechte verteile.

Bis zum Jahr 2040 hatten die Harzwasserwerke vom Landkreis ursprünglich an ihrem Standort Ristedt in der Nähe von Bremen das Recht bewilligt bekommen, pro Jahr 20 Mio. m³ Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung zu fördern. Dies hatte der Landkreis im Jahr 2010 entschieden. 2021 kürzte er das Wasserrecht um 400.000 m³.

Harzwasserwerke-Chef: Trinkwasserversorger gewinnen mit der Entscheidung Sicherheit

„Trinkwasserversorger gewinnen mit dieser Entscheidung Sicherheit, dass erteilte Wasserrechte, die sie nach den Vorgaben der Bewilligungsentscheidung bewirtschaften, nicht ohne zwingende Gründe reduziert werden können" sagte der Geschäftsführer der Harzwasserwerke, Lars Schmidt, zu dem Urteil....

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