Hausbrunnenbesitzer sind für Amortisation vom Benutzungszwang zu befreien

VGH: Befreiung stehen keine nachweisbaren Qualitätsmängel entgegen

|
|

Um eine ausreichende Amortisation der Aufwendungen für private Wasserversorgungsanlagen zu ermöglichen, sind Besitzer von Hausbrunnen vom Benutzungszwang vorübergehend zu befreien. Diese Feststellung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil getroffen, gegen das die Revision nicht zuzgelassen worden ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -