Um eine ausreichende Amortisation der Aufwendungen für private Wasserversorgungsanlagen zu ermöglichen, sind Besitzer von Hausbrunnen vom Benutzungszwang vorübergehend zu befreien. Diese Feststellung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil getroffen, gegen das die Revision nicht zuzgelassen worden ...
Hausbrunnenbesitzer sind für Amortisation vom Benutzungszwang zu befreien
VGH: Befreiung stehen keine nachweisbaren Qualitätsmängel entgegen
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