Das Legen des Hauswasseranschlusses bildet nicht den Hauptbestandteil der einheitlichen Gesamtleistung „Mehrfachanschluss". Darauf hat das Beratungsunternehmen Rödl & Partner Ende Juni anlässlich eines weiteren Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes hingewiesen. ...
Hauswasseranschluss: Neues BMF-Schreiben zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes
Kein Hauptbestandteil der einheitlichen Gesamtleistung „Mehrfachanschluss
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