Der Begriff „Lieferungen von Wasser“ in § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG ist gemeinschaftsrechtlich so auszulegen, dass auch das Legen des – für die Wasserbereitstellung unentbehrlichen – Hausanschlusses darunter fällt, so dass auf diese Leistung der ermäßigte ...
Hauswasseranschlussleistung fällt unter ermäßigten Umsatzsteuersatz
BGH: Legen eines Hausanschlusses zählt unmittelbar zur Lieferung von Wasser
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