Hebeanlage nur bei unzumutbaren Kosten für Erschließung relevant

Anschlusszwang für Niederschlagswasser nicht unverhältnismäßig belastend

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Die Notwendigkeit einer Hebeanlage ist für die Einleitung von Abwasser in eine Entwässerungseinrichtung nur dann für die Frage der Erschließung des Grundstücks relevant, wenn die dafür notwendigen Kosten unzumutbar sind. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München in einem Beschluss ...

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