Die Notwendigkeit einer Hebeanlage ist für die Einleitung von Abwasser in eine Entwässerungseinrichtung nur dann für die Frage der Erschließung des Grundstücks relevant, wenn die dafür notwendigen Kosten unzumutbar sind. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München in einem Beschluss ...
Hebeanlage nur bei unzumutbaren Kosten für Erschließung relevant
Anschlusszwang für Niederschlagswasser nicht unverhältnismäßig belastend
Ähnliche Artikel
© 2018 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.