Es verstößt nicht gegen die Grundrechte der brandenburgischen Verfassung, wenn sogenannte Altanschließer zu Abwasseranschlussbeiträgen herangezogen werden. Damit dürfen Kosten, die nach der Wende für die Herstellung einer zentralen Schmutzwasserentsorgungsanlage entstanden sind, weiterhin auf alle erschlossenen ...
Heranziehen von Altanschließern zu Anschlussbeiträgen nicht verfassungswidrig
VfG Brandenburg weist Verfassungsbeschwerde zurück
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und nach erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und ihres Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -