Heranziehen von Altanschließern zu Anschlussbeiträgen nicht verfassungswidrig

VfG Brandenburg weist Verfassungsbeschwerde zurück

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Es verstößt nicht gegen die Grundrechte der brandenburgischen Verfassung, wenn sogenannte Altanschließer zu Abwasseranschlussbeiträgen herangezogen werden. Damit dürfen Kosten, die nach der Wende für die Herstellung einer zentralen Schmutzwasserentsorgungsanlage entstanden sind, weiterhin auf alle erschlossenen ...

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