Heranziehung zu Deichunterhaltungsbeitrag im Fokus eines neuen Urteils des OVG Lüneburg

Verband kann in seiner Satzung unterschiedliche Gebiete ausweisen

|
|

Ein Deich- und Unterhaltungsverband mit unterschiedlichen gesetzlichen Aufgaben kann diesen Aufgaben entsprechend unterschiedliche Verbandsgebiete in seiner Satzung ausweisen, und die unwirksame Festlegung des Verbandsgebiets hat nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB nicht zwangsläufig die Gesamtunwirksamkeit der ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -