Hochwasserkatastrophe: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Wupperverband ein

Kein strafrechtlich relevantes Verhalten bei Verantwortlichen nachweisbar

Nach der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal nun ihre Vorermittlungen gegen Verantwortliche des Wupperverbands abgeschlossen. Ein förmliches Ermittlungsverfahren hat die Strafverfolgungsbehörde abgelehnt. Zur Begründung gab sie an, dass keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorlägen.

Geprüft wurde, inwiefern der Tatbestand des § 313 StGB, der das Herbeiführen einer Überschwemmung zum Inhalt hat, erfüllt wurde. Dieser Tatbestand könne auch fahrlässig verwirklicht werden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Gegenstand der Vorermittlungen war damit die Fragestellung, ob die Verantwortlichen des Wupperverbands die ungewöhnlich hohen Regenmengen rechtzeitig hätten vorhersehen und das Hochwasserereignis vom 14. und 15. Juli 2021 durch geeignete Maßnahmen hätten verhindern können. Dies sei nach den getätigten Vorermittlungen zu verneinen.

Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben umfangreiche durch den Wupperverband freiwillig zur Verfügung gestellte Unterlagen, zwei Berichte des NRW-Umweltministeriums, über die Stadt Wuppertal und die Feuerwehr Wuppertal beigezogene Warnmeldungen des Wupperverbands, die Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes sowie das durch den Wupperverband zur Verfügung gestellte Gutachten von der RWTH Aachen ausgewertet....

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -