Ein hoher Härtegrad des gelieferten Wassers macht die Anschluss- und Benutzungspflicht gegenüber der öffentlichen Wasserversorgung nicht unzumutbar. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) hervor (Aktenzeichen: 4 ZB 21.584 vom 26.04.2021). Aus einem hohen ...
Hoher Härtegrad des Wassers macht Anschlusspflicht nicht unzumutbar
BayVGH: „Besondere Gründe“ für einen Befreiungsanspruch nicht gegeben
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