Hoher Härtegrad des Wassers macht Anschlusspflicht nicht unzumutbar

BayVGH: „Besondere Gründe“ für einen Befreiungsanspruch nicht gegeben

|
|

Ein hoher Härtegrad des gelieferten Wassers macht die Anschluss- und Benutzungspflicht gegenüber der öffentlichen Wasserversorgung nicht unzumutbar. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) hervor (Aktenzeichen: 4 ZB 21.584 vom 26.04.2021). Aus einem hohen ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -