Ein Rohrbruch, der zu einem erhöhten Wasserverbrauch führt, muss beim Wasserversorger gemeldet werden. Auch muss festgehalten werden, wo sich der Bruch in der Wasserleistung befindet. Geschieht dies nicht, muss der Kunde die entstandenen Kosten tragen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ...
Hoher Wasserverbrauch: Rohrbruch muss gemeldet werden und nachweisbar sein
Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg zu Abwassergebühren
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