Die Kündigung der Mitgliedschaft einer Gemeinde in einem Gewässerunterhaltungsverband kann nur aus einem wichtigen Grund und mit staatlicher Genehmigung erfolgen. Eine Regelung, die solche Hürden für den Austritt festlegt, ist zulässig, wie aus einem Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichtshof hervorgeht ...
Hürden gegen Austritt aus Unterhaltungsverband zulässig
Verfassungsgerichtshof Thüringen
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