• Nach der ursprünglichen Fassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG a. F.) ist die Beitragspflicht entstanden, sobald das Grundstück an die Einrichtung oder Anlage angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der Satzung. • Mit Wirkung zum 1. Februar 2004 hatte der Landesgesetzgeber die im ...
KAG Brandenburg: Wann entsteht die Beitragspflicht?
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