Der Kostenerstattungsanspruch einer Gemeinde für die Neuanbindung eines Hausanschlusses entfällt, wenn die Maßnahme notwendig wurde, weil die Gemeinde zuvor Leitungs- und Straßenbauarbeiten schlecht ausführen ließ. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Bescheid über Aufwendungen für ...
Kein Erstattungsanspruch für Hausanschluss nach durch Gemeinde verursachtem Schaden
„Kanal-Nutzungsdauer nach 40 Jahren nicht ohne weiteres abgelaufen“
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