Bei der Nutzung eines Grundwasser-Brunnens besteht kein geschütztes Recht auf Wasser in einer bestimmten Menge und Qualität. Diese Feststellung hat der Verwaltungsgerichtshof München in einem Beschluss getroffen (Az.: 20 ZB 16.1045 vom 15.08.2016), mit dem ein Beschluss des Verwaltungsgerichts München (Az.: M 17 K ...
Kein Recht auf bestimmte Menge und Qualität bei Nutzung eines Grundwasser-Brunnens
VGH: Keine Klagebefugnis aus faktischer Grundwasserbenutzung
Ähnliche Artikel
© 2016 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.