Kein Recht auf bestimmte Menge und Qualität bei Nutzung eines Grundwasser-Brunnens

VGH: Keine Klagebefugnis aus faktischer Grundwasserbenutzung

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Bei der Nutzung eines Grundwasser-Brunnens besteht kein geschütztes Recht auf Wasser in einer bestimmten Menge und Qualität. Diese Feststellung hat der Verwaltungsgerichtshof München in einem Beschluss getroffen (Az.: 20 ZB 16.1045 vom 15.08.2016), mit dem ein Beschluss des Verwaltungsgerichts München (Az.: M 17 K ...

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