Eine dem Linienbetrieb dienende Schienestrecke ist eine öffentliche Verkehrsfläche, für die keine Abwasserbeiträge zu entrichten sind. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) hervor (Az.: VG 5 K 221/12 vom 4.3.2015). Die Klägerin, die eine Straßenbahnlinie betreibt und Eigentümer des ...
Keine Abwasserbeiträge für dem Linienbetrieb dienende Schienestrecke
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder): Kein beitragsrelevanter Vorteil
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