„Keine Hochwassergefährdung durch Ausbau der A3“

|
|

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mit dem Hochwasserschutz begründete Klage, die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bundesautobahn A3 steht, abgewiesen. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage, die sich gegen Änderungen der Plangenehmigung für den sechsstreifigen Ausbau der ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -