Ein Kanal bietet einem Grünflächengrundstück Grundstück keinen wirtschaftlichen Vorteil. Damit ist die Erhebung eines Anschlussteilbeitrages nicht gerechtfertigt, heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Denn auf solchen Flächen falle typischerweise kein Schmutzwasser an.
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