Keine Schmutzwassergebühren für Gartenbewässerung

OVG Nordrhein-Westfalen erklärt Bagatellgrenze für unwirksam

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Für Wasser, das nachweislich zur Gartenbewässerung verwendet worden ist, dürfen keine Schmutzwassergebühren erhoben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am Montag vergangener Woche in einem Urteil entschieden (Az.: 9 A 2646/11 vom 03.12.2012). Demzufolge sind Frischwassermengen, die für ...

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