Keine Schmutzwassergebühren für Gartenbewässerung

OVG Nordrhein-Westfalen erklärt Bagatellgrenze für unwirksam

|
|

Für Wasser, das nachweislich zur Gartenbewässerung verwendet worden ist, dürfen keine Schmutzwassergebühren erhoben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am Montag vergangener Woche in einem Urteil entschieden (Az.: 9 A 2646/11 vom 03.12.2012). Demzufolge sind Frischwassermengen, die für ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -