Der Abbau von Kies und Sand kann verboten werden, wenn sich ein Unternehmen nicht an die Genehmigungen einer Behörde hält. So urteilte aktuell das Verwaltungsgericht Augsburg in einem Rechtsstreit um die Weiterführung eines Kies- und Sandabbaus in Bayern (Aktenzeichen: Au 5 K 18.1428 vom 09.05.2019). Im ...
Kies- und Sandabbau kann bei Gefährdung von Grundwasser untersagt werden
Urteil des VG Augsburg im Rechtsstreit um Behördenbescheid
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