Klärschlamm-Aufarbeitung für Kraftwerke ist Tätigkeit der Abwasserbeseitigung

Keine Stromsteuerbegünstigung für Betreiber einer Klärschlammmehl-Anlage

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Bei der Verarbeitung von Klärschlamm in Klärschlammmehl, das als Sekundärbrennstoff in Kraftwerken verwendet wird, handelt es sich um Abwasserbeseitigung und nicht um Recycling. Vor dem Hintergrund dieser Klassifikation der Wirtschaftszweige gibt es für die Umwandlung keine Stromsteuerbegünstigung, heißt es in ...

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