Klage des LBV: Schiffahrtsbescheid für lässt Niedrigwasser unberücksichtigt

"Wichtige Parameter wie Niedrigwasser und erhöhte Wassertemperatur nicht berücksichtigt"

Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) hat beim Verwaltungsgericht Regensburg Anfechtungsklage gegen die Genehmigung der Schifffahrt in der Weltenburger Enge bei Kelheim erhoben. In dem Bescheid des Landratsamts Kelheim, der eine wasserrechtliche Genehmigung für Personenschiffe in der Weltenburger Enge bis zum Jahr 2031 erteilt, seien wichtige Parameter wie Niedrigwasser und erhöhte Wassertemperatur als Einflussfaktoren nicht berücksichtigt worden, teilte der Verband gestern mit.

„Diese Faktoren verstärken die negativen Auswirkungen der Schifffahrt in diesem sensiblen Bereich der Donau und müssen unbedingt beachtet werden“, erklärte der LBV-Vorsitzende Norbert Schäffer. Zunehmende Niedrigwassersituationen in Verbindung mit außergewöhnlich hohen Wassertemperaturen seien Stressfaktoren für Wasserorganismen und überschritten deren Belastungsgrenzen. Der Donaudurchbruch „Weltenburger Enge“ ist Naturschutzgebiet und Europäisches Schutzgebiet nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.

Die Genehmigung räumt nach Auffassung des LBV dem Naturschutz, der in dem Ökosystem der Weltenburger Enge absolute Priorität haben müsse, nicht genügend Vorrang ein. Die erlaubten Geschwindigkeiten und die Anzahl der Fahrten belasteten die Donau und die Uferbereiche in dem hochsensiblen Gebiet in erheblichem Ausmaß. Die Planungen widersprechen dem Verband zufolge auch dem Ökologischen Entwicklungskonzept Donau zwischen Neustadt und Kelheim. Auch würden weitere Einflussfaktoren, wie zum Beispiel motorisierte Boote und Zillen zum Transport von Touristen sowie die ebenfalls touristische Nutzung der Uferregionen, werden aus Sicht des LBV nicht ausreichend berücksichtigt. Die verschiedenen Einflussfaktoren dürften nicht einzeln bewertet werden....

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