Am Bau von Wasserkraftwerken besteht kein überwiegendes öffentliches Interesse, wenn dabei in ökologische Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung eingegriffen wird. Unter anderem mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Augsburg am Dienstag vergangener Woche den Planfeststellungsbeschluss für das ...
Klagen von Naturschutzverbänden gegen Wasserkraftwerk im Allgäu erfolgreich
Kein öffentliches Interesse an Wasserkraft gegenüber Gewässerqualität
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