Kombination aus Wohneinheiten- und Zählermaßstab für Grundgebühren zulässig

OVG sieht keine unbillige Härte der sofortigen Vollziehung

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Eine Kombination aus Wohneinheiten- und Zählermaßstab für die Erhebung von Grundgebühren ist zulässig. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor (Az.: OVG 9 S 16.16 vom 11.01.2018), mit dem es im Eilverfahren einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus ...

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