Bei der gerichtlichen Überprüfung von Gebührensätzen für Wasser und Abwasser ist es entscheidend, ob sich diese als nicht überhöht erweisen. Das kann die Kommune auch nach Ablauf der betroffenen Berechnungsperiode durch eine Nachberechnung aufgrund der inzwischen vorliegenden tatsächlich aufgewandten Kosten ...
Korrekter Gebührensatz kann mit Nachkalkulation nachgewiesen werden
VGH Hessen: Kalkulationsziele sind aber nicht nachträglich zu ändern
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