Kosten der Mischwasserkanalisation müssen verursachergerecht verteilt werden

Land NRW klagt erfolgreich gegen Straßenentwässerungsgebühr

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Die Regelung in einer Satzung, nach der für die Entwässerung öffentlicher Straßenflächen höhere Gebühren als für die Entwässerung privater Grundstücke zu zahlen sind, ist nichtig. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg durch ein Urteil in erster Instanz einen Gebührenbescheid der Stadt ...

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