Aufwendungen für einen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit sind steuerlich absetzbar. Das hat das Finanzgericht Münster in einem Mitte Januar veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 11 K 2519/12 E vom 27.11.2013). Die Aufwendungen seien dann als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn die ...
Kosten eines Streits vor Verwaltungsgericht absetzbar
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