Die Kosten eines Regenwasserkanals, der sowohl der Straßenentwässerung als auch der Entwässerung des Regenwassers der Grundstücke dient, können im Verhältnis von 1 : 1 aufgeteilt werden. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Gera in einem Urteil getroffen, mit dem es einen Bescheid über Straßenausbaubeiträge aufgehoben hat. Die Kosten einer jeweils getrennten Entwässerung seien weitgehend gleich, heißt es in dem Urteil.
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