Der Kostenerstattungsanspruch einer Gemeinde für am Hausanschluss durchgeführte Maßnahmen entfällt nur dann, wenn die Maßnahmen Folge fehlerhafter Baumaßnahmen der Gemeinde sind. Dies hat der Hessische Veraltungsgerichtshof in einem unanfechtbaren Beschluss (Az.: 5 A 2248/11.Z vom 21.03.2012) festgestellt, mit ...
Kostenanspruch für Anschluss entfällt nur nach durch Gemeinde verursachtem Fehler
VGH lässt Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zu
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