Kostenanspruch für Anschluss entfällt nur nach durch Gemeinde verursachtem Fehler

VGH lässt Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zu

|
|

Der Kostenerstattungsanspruch einer Gemeinde für am Hausanschluss durchgeführte Maßnahmen entfällt nur dann, wenn die Maßnahmen Folge fehlerhafter Baumaßnahmen der Gemeinde sind. Dies hat der Hessische Veraltungsgerichtshof in einem unanfechtbaren Beschluss (Az.: 5 A 2248/11.Z vom 21.03.2012) festgestellt, mit ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -