Der Kostenanteil der Straßenentwässerung darf bei der Gebührenkalkulation geschätzt werden. Denn seine exakte Berechnung ist jedenfalls mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich, heißt es in einem unanfechtbaren Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 2 S 1504/18 vom ...
Kostenanteil der Straßenentwässerung darf bei Gebührenkalkulation geschätzt werden
VGH: Exakte Berechnung mit vertretbarem Aufwand unmöglich
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