(1) Die Kommunen können im eigenen Wirkungskreis durch Satzung 1. für die Grundstücke ihres Gebietes den Anschluss a) an die öffentliche Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und die Fernwärmeversorgung und b) an ähnliche der Gesundheit der Bevölkerung ...
KVG LSA – § 11 Anschluss- und Benutzungsregelungen
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