Landwirtschaft im Schutzbereich nicht gänzlich unzulässig

Vorhaben durch Grundwasserschutz-Maßnahmen genehmigungsfähig

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Die landwirtschaftliche Nutzung ist im Grundwasserschutzbereich nicht gänzlich unzulässig. Durch Nebenbestimmungen zum Grundwasserschutz wie etwa die Ausgestaltung der Rohrleitungssysteme und Techniken der Leckageerkennung kann ein Bauvorhaben auch im Wasserschutzgebiet genehmigungsfähig werden, heißt es in einem ...

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