LWVG Schleswig-Holstein § 2a – Bestimmung des Verbandsgebietes

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(1) Zur Festsetzung des Verbandsgebietes gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 3 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (...) ist das Gebiet des Wasser- und Bodenverbandes in der Satzung textlich zu umschreiben. (...) (2) Genügen die satzungsrechtlichen Regelungen des Verbandsgebietes nicht den Anforderungen nach ...

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