Die Stadt Mainz muss die Finanzhilfen für den Bau einer verlängerten Straße zurückzahlen, soweit sie die Kosten der Verlegung von Versorgungsleitungen betrafen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Kosten einer Straßenbaumaßnahme könnten nicht bezuschusst werden, wenn sie ...
Mainz muss Hilfe für Verlegung von Leitungen zurückzahlen
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