Ein Massentierhaltungsbetrieb muss Wasserentnahmeentgelt entrichten und kann sich nicht auf die Ausnahme des WHG für landwirtschaftliche Hofbetriebe berufen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hervor (Aktenzeichen: 3 K 6879/17 vom 11.7.2019). Ob es sich um einen Massentierhaltungsbetrieb ...
Massentierhaltung kann keine Ausnahme vom Wasserentnahmeentgelt in Anspruch nehmen
VG Sigmaringen: Keine Berechtigung zur grenzenlosen Benutzung
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