Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klagen von mehreren Eigentümern gegen ihre Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Straße „Am Birkenweg“ in Buchen abgewiesen. Die beklagte Stadt Buchen hatte die Eigentümer im Jahr 2022 zu einem Erschließungsbeitrag für einen im Jahr 2017 vorgenommenen Ausbau der Straße herangezogen. Der Einwand der Kläger, die Straße sei bereits 1982 fertiggestellt gewesen, hat das Gericht nicht überzeugt. So seien die Straßenentwässerung und die Beleuchtung zuvor nach den technischen Standards unzureichend gewesen, so das Gericht in den Urteilen (Aktenzeichen 12 K 8337/25, 12 K 8341/25, 12 K 8342/25, 12 K 8420/25 und 12 K 8451/25 vom 10.3.2026).
Die Kläger sind Eigentümer von Grundstücken in Buchen-Waldhausen, die im Geltungsbereich eines 1975 beschlossenen Bebauungsplans liegen. Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans wird die Erschließungsstraße in Form einer Fahrbahn, eines beidseitigen Gehweges und am westlichen Ende mit Parkplätzen dargestellt. In den Folgejahren wurden provisorisch eine Baustraße und eine Kanalisation errichtet, im Jahr 1981 eine Straßenbeleuchtung angebracht und im Jahr 1982 eine rudimentäre Straßenentwässerung sowie lediglich eine acht cm dicke Asphalttragschicht hergestellt.
Hier lesen Sie weiter: ...




