Bei der Frage, ob eine Gemeinde Mitglied in einem fehlerhaft gegründeten Zweckverband sein kann, ist es entscheidend, ob der Verband die ihm übertragene Aufgabe tatsächlich wahrgenommen hat. Das geht aus einem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts hervor (Az.: 4 KO 626/14 vom 20.11.2014). Der Mitgliedschaft ...
Mitgliedschaft in fehlerhaftem Zweckverband: Entscheidend ist die Aufgabenerfüllung
Fehlende schriftliche Vereinbarung der Satzung kein Hinderungsgrund
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